Kündigung
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist natürlich erst mal ein Schock. Kündigung erhalten? Jetzt die Ruhe bewahren. *
Aber grade jetzt heisst es – Ruhe bewahren– und sich Unterstützung holen. Als Arbeitnehmer haben Sie nicht nur Pflichten sondern auch Rechte, die Sie unbedingt warnehmen sollten.
Denn – Ist Ihre Kündigung berechtigt?
Die Rechtsanwälte Metz und Wänke vertreten Sie hier mit 25 jähriger Erfahrung bei:
- fristloser Kündigung
- betriebsbedingter Kündigung
- Verhaltensbedingter Kündigung
- Verdachtskündigung
- Personenbedingte Kündigung
- Kündigung wegen Krankheit -> mehrer Kurzerkrankungen, lang andauernde Krankheit
- Kündigunsschutzklage
* Bild © by pauline / PIXELIO www.pixelio.de